In Hinblick auf die Inhalte des Meinungsaustausches bedeutet das zuallererst, dass sie nur Vehikel des Geltendmachens sind und das, wovon abstrahiert wird. Da das Geltendmachen sich nur negativ durch den Ausschluss des Abweichenden realisiert und damit stets zugleich seinen eigenen Gegensatz selbst setzen muss, liegt in ihm ein Selbstwiderspruch. Da der Geltungsanspruch sich so nicht befriedigen lässt, äußert er sich subjektiv im Meinungsaustausch als Geltungssucht.
Im einem Streitgespräch Recht zu bekommen, d.h. seinen Anspruch auf allgemeine Anerkennung erfüllt zu sehen, ist daher wichtiger als die Sache selbst und die Argumente zur Sache.
Das sich auf dieser Grundlage entfaltende Gezänk, bei dem es nicht um Wahrheitsfindung, sondern darum geht, einen rhetorischen Streit zu gewinnen – die 'eristische Dialektik' – kennt folgerichtig nur zwei wesentliche Argumentationsfiguren, die durch Täuschung und Verwirrung durchgesetzt werden sollen: das argumentum ad personem und das argumentum populum.
Das lässt sich nach dem vorher Erläuterten etwa so übersetzen, dass ein Argument falsch sein müsse, weil es von jenem Einzelnen da, also einem bestimmten Einzelnen, hervorgebracht wurde, und dass umgekehrt ein Argument richtig sein müsse, weil es der 'öffentlichen Meinung' entspreche.
Das argumentum populum ist aber nur ein Sonderfall des argumentum ad verecundiam (Autoritätsargument). Die Inhalte und Argumente, die im Meinungsaustausch von den geltungsmächtigsten Autoritäten entlehnt werden, haben daher auch die größte Aussicht auf Erfolg im Streitgespräch. Es sind dies, wie dargelegt, die gewerblichen Medienmonopole und der Staat.
Die Inhalte von 'öffentlichem Interesse' kommen aus den Teil-Öffentlichkeiten, der unterteilten gewerblichen Sphäre der bürgerlichen Gesellschaft.
Die Teil-Öffentlichkeiten sind 'öffentliche Räume' mit eigenen auf besondere Gruppeninteressen bezogene Medien innerhalb des allgemeinen 'öffentlichen Raums'. Sie leiten sich aus der Arbeitsteilung der bürgerlichen Gesellschaft ab, die im Produktionsprozess eine bestimmte Menge von Personen zu je unterschiedlichen Gruppen vereint. Auch die Relevanz eines Themas innerhalb einer Teil-Öffentlichkeit bestimmt sich durch ihre Nähe zum 'öffentlichen Interesse'.
Die Strukturgesetze gelten also auch für Teil-Öffentlichkeiten, selbst wenn sich diese inhaltlich durch einen Gegensatz zur 'öffentlichen Meinung' definieren mögen, gar als 'Gegenöffentlichkeit' verstehen.
So ist letztlich jeder Einzelne durch die Gepflogenheit der herrschenden Öffentlichkeit und ihrer Teil-Öffentlichkeiten freier Diskussion entwöhnt und in ihr nicht geübt.
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Die Grundlage der Diskussion bilden die Überlegungen zur Frage "Gemeinsam Lesen und Diskutieren?" sowie der Text "Das freie Wort - Streitkultur in der Lesekreisbewegung"